der Fahrdienst Jessica GmbH
Stand: 06.05.2026
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Fahrdienst Jessica GmbH im Bereich der Personenbeförderung, insbesondere für Mietomnibusfahrten, Shuttlefahrten, Transferfahrten, Reisebusfahrten, Schüler- und Behindertenbeförderung sowie sonstige Fahrdienstleistungen.
1.2. Auftraggeber im Sinne dieser AGB ist die natürliche oder juristische Person, die die Leistung beauftragt. Fahrgäste sind die Personen, die aufgrund des Auftrags befördert werden.
1.3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Fahrdienst Jessica GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.5. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Die aktuelle Fassung ist auf der Website der Fahrdienst Jessica GmbH abrufbar und kann auf Wunsch in Textform oder Papierform zur Verfügung gestellt werden.
2.1. Angebote der Fahrdienst Jessica GmbH sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist.
2.2. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Auftraggebers in Textform, zum Beispiel per E-Mail, und die anschließende Bestätigung durch die Fahrdienst Jessica GmbH in Textform zustande. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
2.3. Weicht die Bestätigung der Fahrdienst Jessica GmbH vom Auftrag des Auftraggebers ab, gilt die Bestätigung als neues Angebot. Dieses kann der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen in Textform annehmen, sofern in der Bestätigung keine andere Frist genannt ist.
2.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Fahrt erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Abfahrts- und Zieladresse, gewünschte Abfahrts- und Rückfahrzeiten, Zwischenstopps, Anzahl der Fahrgäste, Gepäckumfang, besondere Anforderungen, Mobilitätseinschränkungen, Rollstühle, Kinder, Kindersitze, Flug- oder Zugzeiten sowie Ansprechpartner vor Ort.
2.5. Die Fahrdienst Jessica GmbH prüft die vom Auftraggeber mitgeteilten Angaben nicht auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Der Auftraggeber haftet für Folgen und Mehrkosten, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben entstehen.
3.1. Die Fahrdienst Jessica GmbH verpflichtet sich, die vereinbarte Beförderungsleistung ordnungsgemäß durchzuführen.
3.2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen AGB. Maßgeblich sind insbesondere die vereinbarten Abfahrts- und Zielorte, Zeiten, Fahrzeuggröße, Fahrtroute, Haltepunkte, Standzeiten und Sonderleistungen.
3.3. Ein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Fahrzeugs besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Fahrzeug schriftlich vereinbart wurde. Die Fahrdienst Jessica GmbH ist berechtigt, ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug einzusetzen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
3.4. Die Fahrdienst Jessica GmbH ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistung geeignete und zugelassene Subunternehmer einzusetzen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass die Leistung ausschließlich durch eigene Fahrzeuge oder eigenes Fahrpersonal der Fahrdienst Jessica GmbH erbracht wird.
3.5. Die Einhaltung gesetzlicher Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten des Fahrpersonals hat Vorrang vor abweichenden Wünschen des Auftraggebers oder der Fahrgäste. Fahrplanänderungen, zusätzliche Stopps, Verzögerungen oder Wartezeiten sind nur möglich, soweit sie mit den gesetzlichen Vorschriften und der betrieblichen Einsatzplanung vereinbar sind.
3.6. Die Fahrdienst Jessica GmbH ist berechtigt, Fahrtabläufe aus Gründen der Verkehrssicherheit, wegen gesetzlicher Lenk- und Ruhezeiten, behördlicher Anordnungen, Straßensperrungen, Witterungsverhältnissen oder vergleichbaren Umständen anzupassen.
3.7. Sofern für die Durchführung der Fahrt gesetzliche Ruhezeiten, längere Standzeiten oder eine Fahrerunterbringung vor Ort erforderlich sind, sind eine geeignete Fahrerunterbringung sowie die erforderliche Verpflegung vom Auftraggeber zu stellen oder zu übernehmen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
4.1. Die im Auftrag genannten Abfahrts-, Ankunfts- und Rückfahrzeiten sind verbindliche Planungsgrundlage. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Fahrgäste rechtzeitig am vereinbarten Abfahrtsort bereitstehen.
4.2. Bei unvollständigen Ortsangaben, zum Beispiel nur Postleitzahl und Ort, erfolgt die Kalkulation auf Grundlage der mitgeteilten Angaben. Die genaue Adresse ist vom Auftraggeber rechtzeitig vor Fahrtbeginn mitzuteilen. Änderungen können zu Preisanpassungen führen.
4.3. Verzögerungen, die durch verspätetes Erscheinen des Auftraggebers oder der Fahrgäste, fehlende Informationen, geänderte Einstiegsstellen, zusätzliche Stopps, verspätete Gepäckverladung oder vergleichbare Umstände entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.4. Wartezeiten, die nicht im Angebot enthalten sind oder durch den Auftraggeber beziehungsweise die Fahrgäste verursacht werden, können zusätzlich berechnet werden. Dies gilt insbesondere, wenn sich dadurch der Fahrzeugeinsatz, die Fahrerarbeitszeit, gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten oder Folgeaufträge verändern.
4.5. Bei Flug-, Bahn- oder Schiffsanschlüssen ist der Auftraggeber für die Mitteilung realistischer Zeiten verantwortlich. Die Fahrdienst Jessica GmbH haftet nicht für Folgen, die aus zu knapp geplanten Zeitfenstern oder unrichtigen Anschlussdaten entstehen, sofern die Ursache nicht von der Fahrdienst Jessica GmbH zu vertreten ist.
5.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist pro Fahrgast ein Gepäckstück bis maximal 20 kg sowie ein Handgepäckstück im Fahrpreis enthalten.
5.2. Zusätzliches Gepäck, Sperrgepäck, Sportgeräte, Rollatoren, medizinische Hilfsmittel, Kinderwagen oder sonstige größere Gegenstände müssen vor Vertragsschluss angemeldet werden. Die Mitnahme ist nur garantiert, wenn sie von der Fahrdienst Jessica GmbH bestätigt wurde.
5.3. Der Auftraggeber und die Fahrgäste sind verpflichtet, Gepäck so zu verpacken, dass keine Personen, Fahrzeuge oder sonstigen Gegenstände beschädigt werden. Für Schäden durch unsachgemäß verpacktes oder nicht angemeldetes Gepäck haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.4. Die Fahrdienst Jessica GmbH übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände, sofern der Verlust nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Fundsachen werden nach Möglichkeit aufbewahrt und können nach vorheriger Abstimmung abgeholt oder auf Kosten des Berechtigten versendet werden.
6.1. Die Beförderung von Kindern ist vor Vertragsschluss anzumelden, sofern besondere Rückhaltesysteme, Kindersitze oder andere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind.
6.2. Der Auftraggeber hat die hierfür erforderlichen Angaben, insbesondere Alter, Größe und Gewicht des Kindes, rechtzeitig mitzuteilen.
6.3. Werden erforderliche Angaben nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt, kann eine Beförderung abgelehnt werden, soweit eine sichere und gesetzeskonforme Beförderung nicht gewährleistet werden kann.
7.1. Die Beförderung von Personen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstühlen, Elektrorollstühlen, Rollatoren oder sonstigen Hilfsmitteln ist vor Vertragsschluss anzumelden.
7.2. Der Auftraggeber hat alle für die sichere Beförderung erforderlichen Angaben mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Art und Maße des Hilfsmittels, Gewicht, Sicherungsmöglichkeiten, Umsetzbarkeit, besondere Unterstützungsbedarfe sowie die Anzahl der Begleitpersonen.
7.3. Rollstühle und Hilfsmittel müssen für die Beförderung geeignet und verkehrssicher sein. Eine Beförderung kann abgelehnt werden, wenn eine sichere Beförderung aus tatsächlichen oder technischen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
7.4. Medizinische Betreuung oder pflegerische Leistungen sind nicht Bestandteil der Beförderungsleistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
8.1. Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Anmeldung und ausdrücklicher Bestätigung durch die Fahrdienst Jessica GmbH gestattet.
8.2. Assistenzhunde, deren Mitnahme gesetzlich vorgeschrieben ist, bleiben hiervon unberührt. Auch in diesen Fällen ist eine vorherige Information zur organisatorischen Planung erforderlich.
8.3. Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verunreinigungen oder Mehraufwand, die durch mitgeführte Tiere entstehen.
9.1. Fahrgäste haben die Anweisungen des Fahrpersonals zu beachten, insbesondere zur Sicherheit, Sitzordnung, Anschnallpflicht, Gepäckverladung, Pausenregelung und Fahrzeugnutzung.
9.2. Rauchen ist in allen Fahrzeugen untersagt. Der Konsum von Alkohol kann durch das Fahrpersonal untersagt werden, insbesondere wenn dadurch die Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit oder der störungsfreie Ablauf der Fahrt gefährdet wird.
9.3. Fahrgäste, die die Sicherheit oder Ordnung erheblich stören, andere Personen gefährden, das Fahrzeug beschädigen oder den Anweisungen des Fahrpersonals trotz Aufforderung nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der Anspruch auf den Fahrpreis bleibt in diesem Fall bestehen, soweit der Ausschluss vom Fahrgast oder Auftraggeber zu vertreten ist.
9.4. Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verunreinigungen und Mehraufwand, die durch ihn oder die von ihm angemeldeten Fahrgäste verursacht werden. Die Fahrdienst Jessica GmbH kann die konkret entstandenen Reinigungs-, Reparatur- oder Ausfallkosten berechnen.
10.1. Es gilt der im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis.
10.2. Der vereinbarte Preis umfasst ausschließlich die bestätigte Beförderungsleistung. Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, insbesondere Parkgebühren, Mautgebühren, Einfahrtsgebühren, Fährkosten, Genehmigungen, Übernachtungskosten, Fahrerunterbringung, Fahrer-Verpflegung, zusätzliche Standzeiten, zusätzliche Stopps, geänderte Strecken, Eintrittsgelder oder sonstige Fremdleistungen.
10.3. Mehrkosten, die durch Änderungswünsche des Auftraggebers, durch unrichtige oder unvollständige Angaben, zusätzliche Stopps, längere Wartezeiten, geänderte Fahrtstrecken, verspätete Abfahrten oder sonstige nicht vereinbarte Leistungen entstehen, werden zusätzlich berechnet.
10.4. Eine nachträgliche Änderung des Fahrpreises nach Vertragsschluss erfolgt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist, im Angebot ausdrücklich vorbehalten wurde oder auf nachträglichen Änderungswünschen beziehungsweise nachträglich mitgeteilten Umständen des Auftraggebers beruht.
10.5. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
10.6. Bei Barzahlung ist der vereinbarte Gesamtpreis spätestens bei Fahrtantritt fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Hin- und Rückfahrten kann der Gesamtpreis bereits bei Beginn der Hinfahrt verlangt werden.
10.7. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
10.8. Nach Vertragsschluss eintretende, unvorhersehbare und erhebliche Kostensteigerungen, insbesondere bei Kraftstoff, Energie, Maut, Steuern, Abgaben oder sonstigen unmittelbar für die Durchführung der Fahrt erforderlichen Kosten, können eine Anpassung des vereinbarten Fahrpreises erforderlich machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die Kostensteigerung unmittelbar auf die vereinbarte Fahrt auswirkt, und wird dem Auftraggeber nachvollziehbar mitgeteilt. Die Preisanpassung ist auf maximal 8 % des vereinbarten Fahrpreises begrenzt.
11.1. Änderungen des Auftrags, insbesondere zu Abfahrtszeiten, Rückfahrzeiten, Abfahrts- oder Zielorten, Zwischenstopps, Fahrgastzahl, Gepäckumfang, Fahrzeuggröße oder Sonderleistungen, bedürfen der Bestätigung durch die Fahrdienst Jessica GmbH in Textform.
11.2. Die Fahrdienst Jessica GmbH ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche anzunehmen. Eine Änderung kann insbesondere abgelehnt werden, wenn sie aus betrieblichen Gründen, wegen gesetzlicher Vorschriften, wegen Lenk- und Ruhezeiten oder wegen bereits bestehender Folgeaufträge nicht möglich ist.
11.3. Führt eine Änderung zu Mehrkosten, werden diese dem Auftraggeber mitgeteilt und zusätzlich berechnet.
12.1. Der Auftraggeber kann vor Fahrtbeginn jederzeit in Textform vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Fahrdienst Jessica GmbH.
12.2. Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber kann die Fahrdienst Jessica GmbH eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese wird pauschal wie folgt berechnet, sofern im Angebot keine abweichende Regelung vereinbart wurde:
– bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 15 % des vereinbarten Fahrpreises,
– bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 35 % des vereinbarten Fahrpreises,
– bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des vereinbarten Fahrpreises,
– bis 3 Tage vor Fahrtbeginn: 75 % des vereinbarten Fahrpreises,
– weniger als 3 Tage vor Fahrtbeginn: 90 % des vereinbarten Fahrpreises,
– nach Bereitstellung des Fahrzeugs oder bei Nichtantritt der Fahrt: 100 % des vereinbarten Fahrpreises, abzüglich ersparter Aufwendungen.
12.3. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Fahrdienst Jessica GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Fahrdienst Jessica GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
12.4. Bereits entstandene Fremdkosten, zum Beispiel für Genehmigungen, Fähren, Unterkünfte, Tickets, Maut, Parkflächen oder sonstige für den Auftrag gebuchte Leistungen, sind zusätzlich zu erstatten, soweit sie nicht kostenfrei storniert werden können.
13.1. Die Fahrdienst Jessica GmbH kann vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Durchführung der Fahrt unmöglich machen, erheblich erschweren oder gefährden und von der Fahrdienst Jessica GmbH nicht zu vertreten sind.
13.2. Solche Umstände können insbesondere extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen, Straßensperrungen, Streiks, Unruhen, Krieg, Epidemien, Naturereignisse, technische Ausfälle trotz ordnungsgemäßer Wartung oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt sein.
13.3. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
13.4. Nach Fahrtantritt kann die Fahrdienst Jessica GmbH den Vertrag kündigen oder die Fahrt abbrechen, wenn die Fortsetzung der Fahrt für Fahrgäste, Fahrpersonal, Fahrzeug oder Dritte unzumutbar oder gefährlich ist. Dies gilt insbesondere bei erheblichem Fehlverhalten von Fahrgästen, Sicherheitsverstößen, Beschädigungen, Bedrohungen, Gewalt, starker Verschmutzung oder wiederholter Nichtbeachtung der Anweisungen des Fahrpersonals.
13.5. Wird die Fahrt aus einem Grund abgebrochen, den der Auftraggeber oder die Fahrgäste zu vertreten haben, bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Fahrpreis bestehen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
14.1. Die Fahrdienst Jessica GmbH plant Fahrten mit angemessener Sorgfalt. Eine Gewähr für das Erreichen bestimmter Anschlussverbindungen, Termine oder Veranstaltungen wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
14.2. Für Verspätungen oder Leistungshindernisse, die durch Verkehrsstaus, Unfälle, Straßensperrungen, Kontrollen, Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Streiks, höhere Gewalt, unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstige von der Fahrdienst Jessica GmbH nicht zu vertretende Umstände entstehen, haftet die Fahrdienst Jessica GmbH nicht, soweit gesetzlich zulässig.
14.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei zeitkritischen Fahrten ausreichend Zeitpuffer einzuplanen und die Fahrdienst Jessica GmbH auf besondere Dringlichkeit hinzuweisen.
15.1. Die Haftung der Fahrdienst Jessica GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt, soweit die Fahrdienst Jessica GmbH hierfür gesetzlich haftet.
15.2. Die Haftung der Fahrdienst Jessica GmbH für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unbeschränkt.
15.3. Für Sachschäden gegenüber beförderten Personen gilt § 23 Personenbeförderungsgesetz. Danach kann die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person nur insoweit ausgeschlossen werden, als der Schaden 1.000,00 € übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
15.4. Im Übrigen haftet die Fahrdienst Jessica GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
15.5. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15.6. Gesetzliche Ansprüche nach zwingenden Vorschriften bleiben unberührt.
16.1. Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäßer Leistung sind der Fahrdienst Jessica GmbH möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit während oder unmittelbar nach der Fahrt Abhilfe geprüft werden kann.
16.2. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
17.1. Die Fahrdienst Jessica GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Fahrgäste, soweit dies zur Angebotserstellung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kommunikation, Dokumentation oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
17.2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Fahrdienst Jessica GmbH.
18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18.2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Fahrdienst Jessica GmbH. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Fahrdienst Jessica GmbH
Sprosserweg 3
12351 Berlin